Schwetzingen, in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2010. Was sich in einer Wohnung zwischen zwei Menschen abspielt, wird wenige Wochen später ganz Deutschland beschäftigen. Im Mittelpunkt steht Jörg Kachelmann, einer der bekanntesten Wettermoderatoren des Landes. Ihm gegenüber steht eine langjährige Geliebte, Claudia D. Zwei Menschen, zwei völlig unterschiedliche Versionen derselben Nacht.
Claudia D. erklärt am folgenden Morgen gegenüber ihren Eltern und später der Polizei, Kachelmann habe sie nach einem Streit mit einem Küchenmesser bedroht und vergewaltigt. Bei einer medizinischen Untersuchung werden verschiedene Verletzungen und Hämatome dokumentiert. Zunächst erscheinen diese Befunde mit ihrer Schilderung vereinbar. Eindeutig sind sie jedoch nicht.
Kachelmann beschreibt die Nacht völlig anders. Nach seiner Darstellung kam es zunächst zu einvernehmlichem Sex. Später habe Claudia D. ihn mit seiner Beziehung zu einer anderen Frau konfrontiert. Er habe seine Untreue eingeräumt, die Trennung akzeptiert und anschließend die Wohnung verlassen. Danach übernachtet er in einem Hotel und reist am nächsten Tag nach Kanada.
Für die Ermittler beginnt eine schwierige Untersuchung. Es gibt keinen unabhängigen Augenzeugen für das entscheidende Geschehen. Aussage steht gegen Aussage.
Am 20. März 2010 kehrt Kachelmann aus Kanada zurück. Noch auf dem Gelände des Frankfurter Flughafens wird er festgenommen. Der bekannte Fernsehmann kommt in Untersuchungshaft. Vier Tage später erklärt er vor laufenden Kameras lediglich, er sei unschuldig.

Während Kachelmann hinter Gittern sitzt, verändert sich die Beweislage.
Die Verteidigung stößt auf Angaben, die Fragen an der ursprünglichen Darstellung von Claudia D. aufwerfen. Entscheidend wird dabei eine andere Frau: Isabella M. Claudia D. hatte zunächst erklärt, erst unmittelbar vor der betreffenden Nacht von ihr erfahren zu haben. Ermittlungen an ihrem Computer zeigen jedoch, dass sie bereits deutlich früher nach Isabella gesucht hatte.
Noch schwerer wiegt ein weiterer Punkt. Claudia D. räumt schließlich ein, unter einer erfundenen Identität Kontakt zu Isabella aufgenommen zu haben. Auch die Geschichte eines angeblich anonym erhaltenen Briefes verändert sich. Die Flugtickets, mit denen Kachelmanns weitere Beziehung aufgedeckt worden sein soll, waren bereits früher in ihren Besitz gelangt. Den Hinweis „Er schläft mit ihr!“ hatte Claudia D. selbst verfasst.
Damit gerät ein wichtiger Teil der Vorgeschichte ins Wanken.
Auch die Verletzungen werden erneut untersucht. Mehrere von der Verteidigung hinzugezogene Rechtsmediziner halten eine Selbstbeibringung zumindest für möglich, teilweise sogar für wahrscheinlich. Andere Experten bleiben vorsichtiger. Ein eindeutiger medizinischer Beweis dafür, wer die Verletzungen verursacht hat, entsteht nicht.
Ähnlich kompliziert ist die Spurensituation am Messer. Frühe Medienberichte vermitteln zeitweise den Eindruck, belastende Fingerabdrücke seien gefunden worden. Tatsächlich lässt sich daraus kein eindeutiger Beweis gegen Kachelmann ableiten.
Am 29. Juli 2010 hebt das Oberlandesgericht Karlsruhe schließlich den Haftbefehl auf. Nach rund 132 Tagen verlässt Kachelmann die Untersuchungshaft. Das Gericht sieht keinen dringenden Tatverdacht mehr.

Doch das Strafverfahren geht weiter.
Am 6. September 2010 beginnt vor dem Landgericht Mannheim einer der meistbeachteten deutschen Prozesse jener Jahre. Dutzende Zeugen, ehemalige Partnerinnen und zahlreiche Sachverständige werden gehört. Rechtsmediziner diskutieren über Verletzungsmuster, Psychologen über Erinnerungen, mögliche Traumafolgen und die Glaubhaftigkeit von Aussagen.
Die Hauptverhandlung dauert 44 Tage.
Die Staatsanwaltschaft bleibt bei ihrer Überzeugung und fordert eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Die Verteidigung verweist dagegen auf die nachgewiesenen Falschangaben zur Vorgeschichte, die unsicheren Spuren und die widersprüchlichen Gutachten.
Am 31. Mai 2011 fällt das Urteil.
Freispruch.
Das Gericht erklärt jedoch ausdrücklich, es sei nicht davon überzeugt, dass Claudia D. eine falsche Beschuldigung erfunden habe. Entscheidend seien begründete Zweifel an Kachelmanns Schuld. Nach dem rechtsstaatlichen Grundsatz „in dubio pro reo“ – im Zweifel für den Angeklagten – müsse deshalb freigesprochen werden.
Juristisch ist Kachelmann damit unschuldig. Öffentlich endet der Fall jedoch nicht.
In den folgenden Jahren führt er zahlreiche Verfahren gegen Medien und gegen seine frühere Geliebte. Der entscheidende Wendepunkt folgt 2016. In einem Zivilverfahren kommt das Oberlandesgericht Frankfurt nach erneuter Beweisaufnahme zu einem wesentlich eindeutigeren Ergebnis: Der Senat ist überzeugt, dass Claudia D. Kachelmann vorsätzlich wahrheitswidrig der Vergewaltigung beschuldigt und sich die untersuchten Verletzungen selbst beigebracht hatte. Sie wird zur Erstattung eines Teils seiner Gutachterkosten verpflichtet.
Auch mehrere Medien müssen sich später wegen Verletzungen von Kachelmanns Persönlichkeitsrechten verantworten. Die juristische Rehabilitation kann jedoch nicht vollständig rückgängig machen, was in den Jahren zuvor geschehen ist.
Der Fall Jörg Kachelmann bleibt deshalb mehr als ein aufsehenerregendes Strafverfahren. Er zeigt, wie schwierig Ermittlungen in einer Aussage-gegen-Aussage-Situation sein können – und wie schnell ein Verdacht in der Öffentlichkeit zu einem Urteil werden kann, lange bevor ein Gericht gesprochen hat.
Am Ende steht eine Mahnung, die über diesen einzelnen Fall hinausgeht: Ein Rechtsstaat muss Anschuldigungen ernst nehmen. Aber er muss ebenso konsequent an der Unschuldsvermutung festhalten.
Denn manchmal endet ein Prozess mit einem Freispruch.
Der Kampf um den eigenen Namen beginnt dann erst.