Lübeck, Anfang der 1980er-Jahre. Was an einem gewöhnlichen Morgen in einem Gerichtssaal beginnt, sollte zu einem der meistdiskutierten Kriminalfälle der deutschen Nachkriegsgeschichte werden. Im Mittelpunkt steht eine Mutter, deren Leben durch den Tod ihrer siebenjährigen Tochter für immer verändert worden war: Marianne Bachmeier.
Marianne lebt als alleinerziehende Mutter in Lübeck und kümmert sich um ihre Tochter Anna. Das gemeinsame Leben ist nicht immer einfach, doch Anna ist der Mittelpunkt ihres Alltags. Am 5. Mai 1980 kommt es zwischen Mutter und Tochter zu einem Streit. Die siebenjährige Anna beschließt daraufhin, nicht zur Schule zu gehen.
Was zunächst wie ein kindlicher Trotz erscheint, entwickelt sich innerhalb weniger Stunden zu einer Tragödie.
Anna begegnet Klaus Grabowski, einem 35 Jahre alten Metzger aus der Umgebung. Sie kennt ihn bereits, unter anderem weil sie zuvor seine Katzen besucht hatte. Was Anna nicht wissen kann: Grabowski ist wegen Sexualdelikten an Kindern vorbestraft.

An diesem Tag nimmt er das Mädchen mit in seine Wohnung.
Dort verliert sich Annas Spur.
Noch am selben Abend wendet sich Grabowskis Verlobte an die Polizei. Sie berichtet den Ermittlern von einem erschütternden Geständnis. Kurz darauf wird Grabowski festgenommen. Anna kann jedoch nicht mehr gerettet werden. Ihre Leiche wird in einem Karton nahe eines Kanals entdeckt.
Grabowski gesteht, das Mädchen getötet zu haben. Gleichzeitig bestreitet er Teile der gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Besonders empörend ist für Marianne eine Behauptung des Beschuldigten: Er erklärt, Anna habe ihn angeblich unter Druck gesetzt und Geld von ihm verlangt.
Für die Mutter ist diese Darstellung kaum zu ertragen.
Die Ermittlungen bringen zudem Grabowskis Vergangenheit ans Licht. Bereits zuvor war er wegen sexueller Übergriffe auf Kinder verurteilt worden. In den 1970er-Jahren hatte er sich einer Kastrationsbehandlung unterzogen und später eine Hormontherapie erhalten. Während des späteren Prozesses versucht seine Verteidigung, diese medizinische Vorgeschichte als Teil einer Erklärung für sein Verhalten anzuführen.
Monate vergehen.
Im März 1981 beginnt in Lübeck der Prozess gegen Klaus Grabowski. Marianne Bachmeier sitzt im Gericht und hört zu, wie über den Tod ihrer Tochter gesprochen wird. Sie erlebt, wie Verteidigung und Anklage die letzten Stunden im Leben Annas rekonstruieren.
Am 6. März 1981, dem dritten Verhandlungstag, geschieht das Unvorstellbare.

Marianne Bachmeier hat eine Pistole mit in das Gerichtsgebäude gebracht. Es handelt sich um eine Beretta. Im Gerichtssaal zieht sie plötzlich die Waffe.
Innerhalb weniger Sekunden fallen mehrere Schüsse.
Grabowski wird getroffen und stirbt noch im Gerichtsgebäude. Marianne lässt sich anschließend ohne Widerstand festnehmen.
Aus einem Mordprozess gegen Klaus Grabowski wird nun ein neuer Kriminalfall.
Die Frage lautet nicht mehr allein, was mit Anna geschehen ist. Ganz Deutschland diskutiert plötzlich darüber, wie die Handlung ihrer Mutter rechtlich und moralisch bewertet werden soll.
Für viele Menschen ist Marianne eine verzweifelte Mutter, deren Schmerz jede vorstellbare Grenze überschritten hatte. Sie erhält zahlreiche Briefe und Zeichen der Unterstützung. Andere warnen jedoch vor einer gefährlichen Konsequenz dieser Sichtweise: In einem Rechtsstaat darf niemand selbst entscheiden, wer schuldig ist und welche Strafe ein Mensch verdient.
Der Fall wird zu einer öffentlichen Debatte über Trauer, Rache und Gerechtigkeit.
Auch Mariannes eigene Vergangenheit gerät zunehmend in den Fokus der Medien. Ihre schwierige Jugend, frühere Schwangerschaften und ihr Leben als alleinerziehende Mutter werden ausführlich diskutiert. Damit verändert sich auch die öffentliche Wahrnehmung. Die Geschichte ist plötzlich nicht mehr so einfach, wie sie auf den ersten Blick erscheint.
Im November 1982 beginnt der Prozess gegen Marianne Bachmeier. Zunächst steht ein Mordvorwurf im Raum. Entscheidend ist die Frage, ob sie die Tat langfristig geplant hatte oder ob sie in einer außergewöhnlichen emotionalen Situation handelte.

Nach umfangreichen Verhandlungen fällt am 2. März 1983 das Urteil.
Marianne Bachmeier wird wegen Totschlags und unerlaubten Waffenbesitzes zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Nach rund drei Jahren wird sie 1985 aus der Haft entlassen.
Danach verlässt sie Deutschland. Sie lebt zeitweise in Nigeria und später auf Sizilien. Doch ihre Vergangenheit begleitet sie weiterhin. Jahre später spricht sie öffentlich erneut über die Schüsse im Gerichtssaal und deutet dabei an, dass ihre Entscheidung bewusster gewesen sein könnte, als während ihres Prozesses angenommen worden war.
1996 kehrt Marianne schwer erkrankt nach Deutschland zurück. Am 17. September desselben Jahres stirbt sie im Alter von 46 Jahren an Bauchspeicheldrüsenkrebs.
Beigesetzt wird sie in Lübeck – neben ihrer Tochter Anna.
Bis heute steht der Fall Marianne Bachmeier für eine Frage, auf die es keine einfache Antwort gibt: Wie weit darf menschliche Verzweiflung reichen, bevor Mitgefühl endet und das Gesetz beginnt?
Denn so verständlich Schmerz und Wut auch sein mögen – die Entscheidung über Schuld und Strafe darf in einem Rechtsstaat niemals zur persönlichen Vergeltung werden.