Vera Brühne – Ein Urteil, das bis heute Fragen offenlässt

Pöcking am Starnberger See, April 1960. In der Villa des Münchner Arztes Dr. Otto Praun machen Ermittler eine erschütternde Entdeckung: Praun und seine Haushälterin Elfriede Kloo sind tot. Zunächst scheint der Fall schnell erklärt. Die Behörden gehen von einem erweiterten Suizid aus. Der Tatort wird entsprechend behandelt, wichtige Spuren werden nicht umfassend gesichert. Noch ahnt niemand, dass aus diesem vermeintlich eindeutigen Fall einer der umstrittensten Kriminalprozesse der deutschen Nachkriegsgeschichte entstehen wird.

Monate später verändert sich die Lage. Es wird bekannt, dass Vera Brühne, eine frühere Bekannte und Geliebte Prauns, in dessen Nachlass bedacht worden sein soll. Im Mittelpunkt steht eine Finca in Spanien. Prauns Sohn Günther beginnt an der ursprünglichen Version der Ereignisse zu zweifeln. Die Leichen werden exhumiert, neue Untersuchungen folgen – und plötzlich steht nicht mehr Suizid, sondern Mord im Raum.

Der Verdacht richtet sich gegen Vera Brühne und ihren langjährigen Bekannten Johann Ferbach. Im Oktober 1961 werden beide festgenommen. Die Staatsanwaltschaft entwickelt eine Theorie: Brühne habe befürchtet, den spanischen Besitz zu verlieren, und gemeinsam mit Ferbach einen Plan gefasst.

Doch der Fall ist alles andere als eindeutig.

Mehrere zentrale Beweismittel werfen Fragen auf. Eine Armbanduhr des Opfers und ein Brief sollen eine wichtige Rolle spielen, obwohl ihre Herkunft und Behandlung später kontrovers diskutiert werden. Besonders belastend ist zunächst die Aussage von Brühnes Tochter Sylvia. Sie behauptet, ihre Mutter habe sich ihr gegenüber geäußert. Vor Gericht widerruft Sylvia jedoch wesentliche Teile ihrer Aussage.

Trotz dieser Widersprüche beginnt 1962 in München ein Prozess, der enorme öffentliche Aufmerksamkeit erhält. Schon vor dem Urteil wird Vera Brühne in Teilen der Presse als schuldige, berechnende Frau dargestellt. Ihr Privatleben wird ausführlich kommentiert, während Zweifel an den Ermittlungen zunehmend in den Hintergrund geraten.

Am 4. Juni 1962 fällt das Urteil: Vera Brühne und Johann Ferbach werden wegen gemeinschaftlichen Doppelmordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Doch damit endet der Fall nicht.

In den folgenden Jahren tauchen neue Aussagen und Ungereimtheiten auf. Ein wichtiger Belastungszeuge stellt sich später als Polizeiinformant heraus. Außerdem behauptet der frühere BND-Mitarbeiter Roger Hendkes, Otto Praun zu einem Zeitpunkt noch lebend gesehen zu haben, zu dem er nach der gerichtlichen Rekonstruktion bereits tot gewesen sein müsste.

Auch spätere medizinische Einschätzungen stellen den angenommenen Todeszeitpunkt infrage – und damit einen wichtigen Bestandteil der ursprünglichen Beweisführung.

Daneben entstehen Spekulationen über mögliche Geheimdienstkontakte Prauns und Verbindungen zu illegalen Waffengeschäften. Beweise für eine alternative Täterschaft liefern diese Vermutungen jedoch nicht.

Fünf Versuche, das Verfahren neu aufzurollen, scheitern. Johann Ferbach stirbt 1970 in Haft. Vera Brühne wird nach rund 18 Jahren Gefängnis im Dezember 1979 begnadigt. Einen Freispruch erhält sie nie.

Bis zu ihrem Tod im Jahr 2001 beteuert sie ihre Unschuld.

War Vera Brühne tatsächlich an dem Doppelmord beteiligt? Oder wurde aus fehlerhaften Ermittlungen, widersprüchlichen Aussagen und öffentlichem Druck ein Urteil, das niemals hätte gefällt werden dürfen?

Die Akten sind geschlossen. Die Zweifel sind geblieben.

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