Horst Arnold – Fünf Jahre Gefängnis für eine Tat, die nie geschah

Hessen, August 2001. An einer Schule in Reichelsheim beginnt ein Fall, der Jahre später zu einem der bekanntesten deutschen Justizirrtümer werden sollte.

Horst Arnold ist Lehrer für Biologie und Sport. Am 28. August erhebt eine Kollegin, Heidi K., einen schweren Vorwurf gegen ihn. Während einer Schulpause soll Arnold sie in einem Vorbereitungsraum angegriffen und vergewaltigt haben.

Arnold bestreitet die Tat von Anfang an.

Doch die Anschuldigung verändert sein Leben innerhalb weniger Wochen. Er wird festgenommen. Im Juni 2002 verurteilt ihn das Landgericht Darmstadt zu fünf Jahren Haft.

Objektive Beweise, die den Tatvorwurf eindeutig bestätigen, gibt es kaum. Bei einer medizinischen Untersuchung werden Verletzungen festgestellt, doch direkte Spuren, die Arnold zweifelsfrei mit der behaupteten Tat verbinden, fehlen. Entscheidend für das Gericht ist vor allem die Aussage der Kollegin.

Arnold bleibt bei seiner Version: Er ist unschuldig.

Gerade das wird für ihn während der Haft zu einem zusätzlichen Problem. Weil er keine Tat gesteht, kann er sich auch nicht im Sinne eines verurteilten Sexualstraftäters mit einer angeblichen Schuld auseinandersetzen. Eine vorzeitige Entlassung bleibt ihm verwehrt. Er verbüßt die gesamte Strafe.

Als er 2006 das Gefängnis verlässt, ist sein früheres Leben praktisch verschwunden. Seine berufliche Existenz ist zerstört. Eine Rückkehr in den Schuldienst gelingt nicht. Sein Ruf ist ruiniert.

Doch während Arnold versucht, außerhalb des Gefängnisses wieder Fuß zu fassen, entstehen Zweifel an der Geschichte, die ihn hinter Gitter gebracht hat.

Anja Keinath, eine Frauenbeauftragte, die Heidi K. zuvor unterstützt hatte, bemerkt immer mehr Widersprüche in deren Erzählungen. Es geht nicht nur um den Fall Arnold. Auch andere Geschichten aus Heidi K.s Leben erweisen sich als fragwürdig oder nachweislich falsch.

Keinath wendet sich schließlich an ihren Bruder, den Berliner Rechtsanwalt Hartmut Lierow.

Er beginnt zu recherchieren.

Und stößt auf eine Reihe erstaunlicher Ungereimtheiten.

Eine davon ist besonders schwerwiegend: Heidi K. hatte behauptet, Arnold Wochen nach der angeblichen Tat in Michelstadt gesehen zu haben. Dort soll er sie erneut bedroht haben. Doch zu diesem Zeitpunkt befand sich Arnold bereits in Untersuchungshaft.

Auch weitere Einzelheiten geraten ins Wanken. Aussagen über den Ablauf verändern sich. Mögliche Beweisstücke waren nicht mehr vorhanden. Zeugenaussagen zum Verhalten nach dem behaupteten Vorfall werfen zusätzliche Fragen auf.

Schließlich wird das Verfahren neu aufgerollt.

Am 5. Juli 2011 fällt vor dem Landgericht Kassel ein Urteil, auf das Horst Arnold fast zehn Jahre gewartet hat:

Freispruch wegen erwiesener Unschuld.

Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass Arnold die ihm vorgeworfene Tat nicht begangen hat. Zugleich wird deutlich, wie schwerwiegend die Fehler des ersten Verfahrens gewesen waren.

Doch die Freiheit kann ihm die verlorenen Jahre nicht zurückgeben.

Arnold lebt nach seiner Haft unter schwierigen finanziellen und sozialen Bedingungen. Eine vollständige berufliche Rehabilitation erlebt er nicht mehr. Am 29. Juni 2012 stirbt er im Alter von 53 Jahren an einem Herzinfarkt.

Der Fall ist damit jedoch noch nicht beendet.

2013 steht nun Heidi K. selbst vor Gericht. Die Richter kommen zu dem Schluss, dass sie die falsche Anschuldigung über Jahre aufrechterhalten und damit Arnolds Freiheitsentzug verursacht hatte. Sie wird wegen schwerer Freiheitsberaubung zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Das Urteil kann Horst Arnold nicht mehr erleben.

Zurück bleibt die Geschichte eines Mannes, der fünf Jahre im Gefängnis verbrachte, weil einem Vorwurf geglaubt wurde, der sich später als falsch erwies.

Und eine bedrückende Frage:

Wie kann ein Rechtssystem einem unschuldigen Menschen die Freiheit nehmen – und wie gibt man ihm danach sein verlorenes Leben zurück?

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