Deutschland in den 1960er-Jahren. Im Ruhrgebiet verschwinden innerhalb weniger Jahre mehrere Jungen. Zunächst scheint es keinen Zusammenhang zu geben. Die Kinder kommen aus unterschiedlichen Familien, die Fälle liegen zeitlich auseinander. Doch hinter den Vermisstenfällen verbirgt sich eine Serie von Verbrechen, deren Täter lange Zeit unauffällig mitten in der Gesellschaft lebt.
Sein Name ist Jürgen Bartsch. Geboren wird er am 6. November 1946 in Essen als Karl-Heinz Sadrozinski. Seine leibliche Mutter stirbt wenige Monate nach seiner Geburt. Noch als Kleinkind wird er von einem Metzger und dessen Ehefrau adoptiert und erhält den Namen Jürgen Bartsch.
Seine Kindheit wird später eine zentrale Rolle in den Gerichtsverfahren spielen. Nach den vorliegenden Berichten wächst Bartsch in einem äußerst strengen und kontrollierenden Umfeld auf. Seine Adoptivmutter achtet obsessiv auf Sauberkeit, Kontakte zu anderen Kindern sind stark eingeschränkt. Hinzu kommen Berichte über körperliche Gewalt, Isolation und weitere traumatische Erfahrungen. Später beschäftigen sich zahlreiche Psychiater mit der Frage, welchen Einfluss diese Kindheit auf seine Entwicklung hatte.
Doch nichts davon kann erklären oder entschuldigen, was Jahre später geschieht.
Am 31. März 1962 verschwindet der achtjährige Klaus Jung. Bartsch ist damals erst 15 Jahre alt. Der Junge wird sein erstes bekanntes Todesopfer.
Mehr als drei Jahre vergehen.
Am 6. August 1965 gerät der 13-jährige Peter Fuchs in die Hände des Täters. Nur acht Tage später folgt der zwölfjährige Ulrich Kahlweiss. Im Mai 1966 wird schließlich auch der zwölfjährige Manfred Grassmann getötet.

Das Muster ist ähnlich. Bartsch spricht Jungen an und bringt sie unter einem scheinbar harmlosen Vorwand dazu, ihm zu folgen. Ziel ist ein verlassener Luftschutzbunker. Abseits neugieriger Blicke kann er dort seine Opfer festhalten.
Was sich im Inneren abspielt, gehört zu den erschütterndsten Kapiteln der westdeutschen Kriminalgeschichte. Bartsch misshandelt seine Opfer und tötet vier von ihnen. Die Ermittler werden später erkennen, dass hinter den einzelnen Vermisstenfällen derselbe junge Mann steckt.
Doch der entscheidende Moment kommt im Juni 1966.
Bartsch lockt den 15-jährigen Peter Frese in den Bunker. Auch er soll nach dem Willen des Täters nicht mehr nach Hause zurückkehren. Doch diesmal läuft etwas anders.
Bartsch verlässt zwischenzeitlich den Ort. Der Jugendliche bleibt gefesselt zurück. In seiner Nähe brennt eine Kerze. Frese erkennt seine vielleicht einzige Chance. Unter erheblichem Risiko gelingt es ihm, mit der Flamme seine Fesseln zu lösen.
Er entkommt.
Damit endet eine Verbrechensserie, die möglicherweise noch lange unentdeckt geblieben wäre.
Nach der Flucht des Jugendlichen können die Ermittler Bartsch identifizieren. 1966 wird der damals 19-Jährige festgenommen. Bei den Vernehmungen gesteht er die Taten. Stück für Stück erfahren die Ermittler, was mit den verschwundenen Jungen geschehen ist.
Am 15. Dezember 1967 verurteilt das Landgericht Wuppertal Jürgen Bartsch zu lebenslanger Freiheitsstrafe. Für viele Menschen scheint der Fall damit abgeschlossen.
Doch juristisch beginnt eine zweite, außergewöhnliche Phase.

Die Frage lautet nun nicht mehr, ob Bartsch die Taten begangen hat. Daran besteht aufgrund seines Geständnisses kaum Zweifel. Stattdessen diskutieren Juristen und Psychiater darüber, wie seine Persönlichkeit, sein Alter während der ersten Tat und seine Kindheit bei der Strafe berücksichtigt werden müssen.
1971 wird das ursprüngliche Urteil überprüft. Das Verfahren entwickelt sich zu einem viel beachteten Beispiel dafür, welchen Stellenwert psychiatrische Gutachten im Strafrecht haben können. Schließlich wird Bartsch zu zehn Jahren Jugendstrafe verurteilt und anschließend in psychiatrische Behandlung eingewiesen.
Der Fall sorgt erneut für heftige Diskussionen. Einige sehen in Bartsch ausschließlich den Täter, der vier Kindern das Leben genommen hat. Andere versuchen zu verstehen, welche psychischen Entwicklungen einem solchen Verhalten vorausgehen können. Die zentrale Grenze bleibt jedoch klar: Eine Erklärung für eine Entwicklung ist keine Entschuldigung für ein Verbrechen.
Während seiner Unterbringung heiratet Bartsch 1974 Gisela Deike, mit der er zuvor Briefkontakt gehabt hatte.
Gleichzeitig suchen Ärzte nach Behandlungsmöglichkeiten. Diskutiert werden psychotherapeutische Maßnahmen und schließlich auch eine Kastration. Bartsch stimmt dem Eingriff letztlich freiwillig zu.
Am 28. April 1976 wird die Operation durchgeführt.
Doch Jürgen Bartsch erwacht nicht mehr.
Nach den Untersuchungen kommt es während der Narkose zu einem schweren medizinischen Fehler. Eine massive Überdosierung des Narkosemittels Halothan führt zu seinem Tod. Bartsch ist erst 29 Jahre alt.
Damit endet einer der ungewöhnlichsten deutschen Kriminalfälle des 20. Jahrhunderts.
Zurück bleiben vor allem vier getötete Kinder, ein Jugendlicher, dessen mutige Flucht weitere Taten verhindert haben könnte, und eine Frage, die den Fall bis heute begleitet: Wie soll eine Gesellschaft mit Tätern umgehen, deren eigene Vergangenheit von Gewalt und Missbrauch geprägt ist?
Der Fall Jürgen Bartsch zeigte früh, wie schwierig die Grenze zwischen Schuld, psychischer Erkrankung, Verantwortung und möglicher Therapie sein kann. Vor allem aber erinnert er daran, dass hinter jedem historischen Kriminalfall Menschen stehen – und dass die Opfer nicht auf eine Zahl in einer Gerichtsakte reduziert werden dürfen.